Psychomotoriktherapie

Angebot

Unser Angebot steht Schulkindern unserer Zweckverbandsgemeinden zur Verfügung. Gemäss Volksschulgesetz vom 07.02.2005 und den Verordnungen über die Sonderpädagogischen Massnahmen gehört die Psychomotorik-Therapie zum Pflichtangebot jeder Gemeinde. Die kleinen und grossen Landgemeinden unseres Bezirks schätzen es, dieses schulische Angebot nutzen zu können. In unseren speziell für die Therapie eingerichteten Räumen arbeiten wir mit dem Kind. Der regelmässige Kontakt mit den Eltern, der Schule sowie weiteren Fachpersonen ist uns wichtig.